FAQs Camper

FAQ – Antworten rund um die Vermietung

Wie sind die Fahrzeuge ausgestattet? Was muss ich noch mitbringen?
Generell gilt: Wir bieten Ihnen die Grundausstattung eines Campers, Sie fügen den persönlichen Touch hinzu.
Enthalten sind: Gasflasche, Kabeltrommel, CEE-Schuko Adapter und Anschlusskabel. Nicht enthalten sind: TV/SAT* sowie persönliche Gegenstände wie Geschirr, Handtücher und Bettwäsche. Wohnmobile sind zusätzlich, je nach Modell mit Markise, Fahrradträger und einem Schutzbrief ausgestattet. Um Ihnen das Planen und Packen leichter zu machen, haben wir für Sie eine Camping Urlaub Basics Checklist zusammengestellt.

Ist mein Fahrzeug versichert?
Ja, alle Mietfahrzeuge sind kaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 600,00 € bei Campingbus. Die Selbstbeteiligung wird als Kaution vor Reiseantritt entrichtet und bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges erstattet.

Kann ich eine Reiseversicherung abschließen?
Bei der Buchung bieten wir unseren Kunden den Abschluss einer Reisestornoversicherung der Allianz Travel an. Diese basiert auf dem Mietpreis. Sie können zwischen 2 Reiserücktrittsversicherungen wählen Stornopaket Classic (sehr beliebt!) oder Stornopaket All Risk. Generell empfehlen wir immer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Wie wird die Kaution (Deposit) verrechnet?
Die Kaution ist bei Fahrzeugübernahme fällig und kann entweder in bar vor der Übergabe oder im Voraus per Banküberweisung bezahlt werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeuges rückerstattet.

Soll ich das Fahrzeug gereinigt zurückbringen?
Ja, bitte unbedingt vor der Rückgabe reinigen, ansonsten fällt eine Reinigungsgebühr an. Für eine anfallende Außenreinigung werden 65,00 € und für die Innenreinigung werden 65,00€ berechnet. Für eine unsaubere oder nicht entleerte Toilette fallen 100,00 an. Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet.

Kann ich einen Camper auch nur tageweise mieten?
Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage (1 Woche). Bei Unterschreitung (Miete von 1-6 Tagen) werden 10% an Mehrkosten berechnet. Einfach bei uns anfragen.

Ab wann ist mein Camper fix reserviert?
Die verbindliche Reservierung erfolgt durch schriftliche Zusage (Vertragsabschluss) des Vermieters und Erhalt einer Anzahlung über 50% der Mietkosten.

Kann ich von meiner Reservierung zurücktreten?
Bei Reiserücktritt bis 50 Tage vor Mietbeginn fällt eine Stornogebühr von 30% der Vertragsumme an, bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% der Vertragssumme, ab 29 Tage vor Mietbeginn 100% der Vertragssumme bzw. der nicht konsumierten Miete.
Wenn Sie Bedenken haben, empfehlen wir, eine zusätzliche Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. (z.B. bei der Allianz travel)

Gibt es eine Kilometerbegrenzung für Reisemobile?
Für Campingbusse gilt: 300 Freikilometer pro Miettag – dies wird über die Summe der Tage gerechnet. Bei einer einwöchigen Miete, zum Beispiel, hat der Mieter 7 Tage x 300 km, also 2.100 km frei. Alle weiteren Kilometer werden mit EUR 0,30 pro Kilometer verrechnet.

Ich bin Camping Neuling. Was sollte ich unbedingt auf Urlaub mitnehmen?
Für alle Fälle haben wir eine Liste zusammengestellt, die die Basics für Ihren Campingurlaub abdeckt. Sie finden diese HIER.

Auslandsfahrten
Auslandsfahrten sind innerhalb der EU, Schweiz und Norwegen möglich. Für Fahrten außerhalb dieser Gebiete ist im Vorhinein das schriftliche Einverständnis des Vermieters einzuholen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

Treibstoff
Reisemobile werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben. Andernfalls berechnet der Vermieter EUR 25,- Bearbeitungsgebühr zum fehlenden Treibstoff.

Abholung Und Rückgabe
Das Fahrzeug wird am ersten Miettag zwischen 15:00 und 17:30 Uhr übergeben. In der Hauptsaison ist das in der Regel der Freitag. Voraussetzung für die Übergabe ist die bezahlte Miete und die Hinterlegung der Kaution. Rückgabe des Fahrzeuges am letzten Miettag bis 10:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens ein weiterer Miettag verrechnet. Kosten, die dadurch entstehen, dass ein nachfolgender Mieter oder eine andere Person gegenüber dem Vermieter Ansprüche wegen einer vom Mieter zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der Mieter. An Samstagen, Sonntagen und an Feiertagen sind Übergaben und Rücknahmen nur nach Vereinbarung möglich.

Fahrzeugbehandlung, Verbotene Nutzung
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sachgemäß zu behandeln sowie ordnungsgemäß zu verschließen. Des Weiteren sind Betriebsanleitungen sowie maßgebliche Vorschriften und technische Regeln zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Kühlwasserstand, sowie Reifendruck sind regelmäßig zu überwachen. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucher-Fahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist im Vorhinein vom Vermieter schriftlich zu gestatten.
VERBOTEN sind: die Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen, Testfahrten, ungenehmigte gewerbliche Personenbeförderung, die Begehung von rechtswidrigen Taten, auch, soweit sie nur nach dem Recht des Tatortes verboten sind, die gewerbliche Güterbeförderung, die Weitervermietung oder auch nur Überlassung. Der Mieter haftet dem Vermieter für alle daraus entstandenen Schäden.

Berechtigte Fahrer, Mindestmietalter, Gesetzesübertretungen
Das Mindestalter des Mieters beträgt 21 Jahre. Führerschein und Reisepass sind bei Übergabe vorzulegen. Fahrberechtigt sind grundsätzlich alle Personen mit entsprechendem Führerschein und mindestens 3 Jahren fahrpraxis. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Für Parkstrafen, Geschwindigkeitsübertretungen oder andere Delikte haftet der Mieter.

Unfall, Beschädigung
Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Unterlässt der Mieter – gleich aus welchem Grunde – die Erstellung des Protokolls und verweigert daher die Versicherung die Bezahlung des Schadens, ist der Mieter zum vollständigen Schadensausgleich verpflichtet.
Im Schadensfall ist zuerst die telefonische bzw. schriftliche Weisung des Vermieters einzuholen. Bei Schäden über EUR 160,- ist zusätzlich ein beeideter Sachverständiger oder eine Servicestelle einer Kraftfahrorganisation zur Begutachtung beizuziehen. Verstößt der Mieter gegen diese Vorschriften, hat er nun Anspruch auf Ersatz jener Schadensbehebungskosten, die zum klaren, überwiegenden Vorteil des Vermieters führen (§ 1037 ABGB). Für die Behebung des Schadens dürfen nur Vertragswerkstätten in Anspruch genommen werden, ausgenommen, sie sind weiter als 100 km entfernt.
Ein Unfallbericht muss spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben übergeben werden. Er muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zur Pflege der Kundenbeziehung, zur schriftlichen Kontaktaufnahme und zur Auftragsabwicklung gespeichert werden. Die dafür erforderlichen Daten werden gegebenenfalls an Dienstleister weitergeleitet. Der Vermieter wird Ihre Daten jedoch nicht an Dritte verkaufen oder anderweitig vermarkten.
Darüber hinaus kann eine Weiterleitung der Daten an alle für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zuständigen Behörden für den Fall erfolgen, dass der Mieter sich tatsächlich unredlich verhalten hat beziehungsweise hinreichende Anhaltspunkte hierfür bestehen. Dies erfolgt beispielsweise für den Fall falscher Angaben zur Vermietung, Vorlage falscher beziehungsweise verlustgemeldeter Personalurkunden, Nichtrückgabe des Fahrzeugs, Nichtmitteilung eines technischen Defekts, Verkehrsverstößen und ähnlichem.

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